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Die folgenden Regeln dienen zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Vereinsgelände!
Bevor der Hund auf das Vereins- oder Trainingsgelände geführt wird, sollte er sich bereits gelöst haben (das heisst er sollte seinen Haufen gemacht und seine Blase entleert haben)
Bei "Hinterlassenschaften" der Hunde sind sie unaufgefordert und unmittelbar zu entfernen.
Beim Zutritt zum Gelände muss ein gültiger Impfschutz und eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein.
Jeder Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Hund weder Personen noch Hunde belästigt oder gefährdet.
Tabak und Zigarettenkippen sind äußerst gefährlich für Hunde.
Daher die Zigarettenkippen in die dafür vorgesehenen Behälter geben.
Das gesamte Gelände, einschließlich der sanitären Anlagen sowie die Gehwege sind sauber zu halten.
Mitgebrachte Kinder stehen unter der Aufsicht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Der Verein übernimmt keine Haftung von Sach-, Vermögens- oder Personenschäden.
Auf dem Vereinsgelände haben die Verkehrs- und Zulassungsordnungen ihre Gültigkeit.
Änderungen vorbehalten
Der Vorstand